Rechtliche Hinweise

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen und -hinweise (nachstehend „Nutzungsbedingungen“)

Die Privatbank IHAG Zürich AG (nachstehend „Bank“ genannt) macht Ihnen ihre Webseite (d.h. die Inhalte und Webseiten, welche unter der Adresse www.pbihag.ch abrufbar sind, nachstehend „Website“) im Rahmen der nachfolgenden Nutzungsbedingungen zugänglich. Die Bank stellt Ihnen die Inhalte der Website ausschliesslich für private Information zur Verfügung. Mit dem Zugriff auf die Website erklären Sie sich mit den nachstehenden Nutzungsbedingungen einverstanden. Sollten Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, sind Sie verpflichtet, jeden weiteren Zugriff auf die Website der Bank zu unterlassen.

Sämtliche Personen, welche irgendwelchen rechtlichen Restriktionen (z.B. aufgrund ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) unterliegen, ist der Zugriff auf die Website untersagt. Dies gilt insbesondere für Personen mit Domizil/Sitz in den USA, Kanada und Grossbritannien.

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen können jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst, sowie der Gebrauch der Website eingeschränkt werden. Sie sind aus diesem Grund dazu angehalten, die vorliegenden Nutzungsbedingungen bei jedem Zugriff auf die Website zu überprüfen.

Kein Angebot / Keine Beratung. Die Inhalte der Website dienen ausschliesslich Ihrer Information und sind weder Empfehlungen, Aufforderungen noch Angebote zum Abschluss eines Vertrages. Die Website beinhaltet insbesondere keine Investitions-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Bank empfiehlt Ihnen, für weitere Informationen Ihre/n Kundenbetreuer/in oder eine andere qualifizierte Fachperson zu konsultieren. Keinesfalls sind Anlageentscheide gestützt auf Inhalte der Website zu fällen.

Die auf dieser Website erwähnten Finanzinstrumente, Produkte und Dienstleistungen können für Personen in gewissen Ländern nicht erhältlich oder geeignet sein.

Durch Kontaktnahme mit der Bank über die Website (insbesondere das Kontaktformular) können Sie weder eine Vertragsbeziehung mit der Bank eingehen noch im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung mit der Bank rechtsverbindliche Handlungen vornehmen. Insbesondere können über die Website keine Aufträge erteilt und keine verbindlichen Mitteilungen gemacht werden.

Gewährleistungsausschluss. Die Bank macht keinerlei Zusagen und übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Verantwortung für Richtigkeit, Qualität, Geeignetheit, Vollständigkeit, Verzugslosigkeit oder Vorhandensein der Inhalte der Website. Jede Gewährleistung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere lassen sich aus der vergangenen Entwicklung des Wertes eines Anlageinstruments keine Schlüsse für die künftige Wertentwicklung ziehen. Die Bank leistet keine Gewähr für die Wertsteigerung oder Werterhaltung eines Anlageinstrumentes oder für entsprechende Ausschüttungen.

Ebenso wird jegliche Gewährleistung für technische Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Fehlerlosigkeit (einschliesslich fehlerhafter Funktionen wie etwa Viren oder Veränderungen durch Manipulationen Dritter, sog. „Hacking“) der Website ausgeschlossen.

Haftungsausschluss. Die Bank schliesst weiter jegliche Haftung für direkte und indirekte Verluste oder Schäden irgendwelcher Art aus, welche mit der Benutzung dieser Website oder der darin enthaltenen Informationen oder Meinungen zusammenhängen.

Datenschutz und Bankgeheimnis. Die Bank behandelt alle Daten vertraulich, welche im Rahmen Ihres Zugriffs auf die Website übermittelt wurden, und gibt sie nicht an Dritte weiter (einschliesslich Informationen über die von Ihnen verwendeten Computersysteme und von Ihnen bekanntgegebener, persönlicher Daten, z.B. im Rahmen des Formulars „Kontakt“).

Im Zusammenhang mit Ihrem Zugriff auf die Website werden Daten über das Internet, d.h. ein offenes und jedermann zugängliches Netz, grenzüberschreitend und unkontrolliert übermittelt. Sie anerkennen, dass unter Umständen sämtliche diesbezüglichen Daten, einschliesslich solcher, welche unter das schweizerische Bankgeheimnis fallen, unbeschränkt eingesehen und allenfalls verwendet werden können und dass diesbezüglich das schweizerische Bankgeheimnis nicht gewährleistet werden kann und möglicherweise Rückschlüsse auf allenfalls bestehende oder künftige Bankkundenbeziehungen gezogen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich das schweizerische Recht (z.B. zum Datenschutz) allein auf schweizerisches Territorium beschränkt und somit alle ins Ausland gelangenden Daten keinen Schutz nach schweizerischem Recht mehr geniessen.

Immaterialgüterrechte. Die Website, einschliesslich aller Inhalte und deren Gestaltung, ist urheberrechtlich geschützt und darf für den persönlichen und privaten Gebrauch eingesehen werden. Soweit die Website geschützte Zeichen und/oder Begriffe verwendet (z.B. registrierte Marken), dürfen Sie diese im Rahmen der Nutzungsbedingungen einsehen, ohne dass Ihnen dadurch irgendwelche weitergehenden Lizenz- oder Nutzungsrechte eingeräumt werden. Jede andere Verwendung der Website oder ihrer Inhalte ist untersagt. Insbesondere ist es untersagt, Inhalte der Website sowie Software oder enthaltene Marken, Logos und andere Elemente wiederzugeben, zu übermitteln, zu verändern, zu verknüpfen oder für einen öffentlichen oder gewerblichen Zweck zu verwenden.

Verknüpfungen zu anderen Websites. Die Bank kann Ihnen auf der Website Links (Verknüpfungen) zu Webseiten Dritter zur Verfügung stellen. Die Bank hat über diesen Inhalt keine Kontrolle und überwacht den Inhalt auch nicht. Aus diesem Grund lehnt die Bank jede Verantwortung für Webseiten Dritter ab. Sie anerkennen, dass Sie auf Webseiten ausserhalb der Website auf eigenes Risiko zugreifen.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand. Der Zugriff auf die Website und die Nutzungsbedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Website und den Nutzungsbedingungen.

Stand der vorstehenden Nutzungsbedingungen: Mai 2022.

Informationen zum Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG

Zweck des FIDLEG
Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) bezweckt

  • die Stärkung des Kundenschutzes durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten des Finanzdienstleisters gegenüber dem Anleger bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen und beim Anbieten von Finanzinstrumenten,
  • die Schaffung vergleichbarer Bedingungen für alle Finanzdienstleister,
  • die Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.

Informations- und Dokumentationspflichten
Die Privatbank IHAG Zürich AG (nachfolgend «die Bank») erfüllt ihre individuellen Informations- und Dokumenta-tionspflichten gemäss FIDLEG direkt im Rahmen der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Generellen Informa-tionspflichten kommt die Bank mit den vorliegenden Informationen nach.

Kundensegmentierung
Gemäss FIDLEG werden alle Bankkunden in Privatkunden, professionelle Kunden oder institutionelle Kunden eingeteilt. Diese Kundensegmentierung beruht auf den finanziellen Verhältnissen des Kunden und auf seinen Kenntnissen und Erfahrungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten. Je nachdem, welchem Segment der Kunde angehört, ist der für ihn anwendbare Anlegerschutz stärker oder weniger stark ausgeprägt.

Risikoinformationen
Vor der Inanspruchnahme einer Finanzdienstleistung oder der Erteilung von Wertschriftenaufträgen an die Bank ist es wichtig, dass der Kunde sich über die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert und diese versteht. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung, die die Bank ihren Kunden abgibt, enthält die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken. Bei Fragen kann sich der Kunde jederzeit an seine Kundenbetreuerin oder seinen Kundenbetreuer wenden. Die erwähnte Broschüre kann zudem auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung heruntergeladen werden.

Produktinformationen
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» stehen für zahlreiche Finanzinstrumente entsprechende Informationsdokumente (Basisinformationsblätter, Prospekte) zur Verfügung. Sofern diese vom Hersteller des betreffenden Finanzinstruments bereitgestellt werden, werden sie dem Kunden von der Bank zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diese auch jederzeit bei seiner Kundenbetreuerin oder seinem Kundenbetreuer beziehen.

Gemäss FIDLEG muss der Finanzdienstleister bei persönlichen Empfehlungen von Finanzinstrumenten an Kunden aus dem Segment Privatkunden entsprechende Basisinformationsblätter (BIB) zur Verfügung stellen. Ein BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Finanzinstruments sowie zu dessen Risiken und Kosten. Zudem ermöglicht es den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.

Informationen zu Kosten
Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen fallen Kosten und Gebühren sowohl von der Bank, aber in der Regel auch von Drittparteien an. Dabei ist zu unterscheiden zwischen direkten Kosten und Gebühren, die dem Kundenkonto belastet werden, sowie indirekten Kosten, die zulasten der Rendite eines Finanzinstruments gehen.

Auf Wunsch geben Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer dem Kunden jederzeit gerne detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Tarifen der Bank und zu den effektiven Kosten und Gebühren der von ihm getätigten Finanzgeschäfte.

Interessenkonflikte
Aus den verschiedenen Geschäftstätigkeiten der Bank können Interessenkonflikte entstehen. Die Bank trifft angemessene Vorkehrungen, um solche Konflikte zu vermeiden oder bei potenziellen Interessenkonflikten eine Benachteiligung des Kunden auszuschliessen (beispielsweise durch die Trennung von Abteilungen und Führungsprozessen oder den Verzicht auf Entschädigungsanreize). Falls eine Benachteiligung nicht ausgeschlossen werden kann, legt die Bank den Interessenkonflikt offen und holt das Einverständnis des betroffenen Kunden ein. Auf Anfrage erhält der Kunde weitere Informationen darüber, wie die Bank mit Interessenkonflikten umgeht.

Kontakt zur Bank und Bankenaufsicht
Die Aufsicht über die Privatbank IHAG Zürich AG als Bankinstitut gemäss dem Schweizer Bankengesetz wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgeübt.

Kontaktangaben:
Privatbank IHAG Zürich AG
Bleicherweg 18
8022 Zürich
+41 44 205 11 11
Kontaktformular
info@pbihag.ch

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
+41 31 327 91 00
Kontakte auf FINMA-Website

Ombudsstelle
Die Bank ist bestrebt, alle Kundenbeschwerden zur Zufriedenheit ihrer Kunden zu lösen. Die Kunden können mit ihren Anliegen jederzeit ihre Kundenbetreuerin oder ihren Kundenbetreuer, deren Vorgesetzte oder auch den Rechtsdienst der Bank kontaktieren. Die Kunden haben aber auch die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an die zuständige Ombudsstelle zu wenden. Diese steht ihnen für Informationen und eine Vermittlung kostenlos und neutral zur Verfügung, wobei sie in der Regel erst bei Vorliegen einer schriftlichen Kundenbeschwerde eine entsprechende Stellungnahme von der Bank einfordert.
Die zuständige Ombudsstelle für Kunden der Privatbank IHAG Zürich AG ist der Bankenombudsman.

Kontaktangaben:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
www.bankingombudsman.ch

Informationen zu MiFID II

1. Allgemeine Informationen

1.1. Firma, Anschrift und Kontaktdaten der Bank
Privatbank IHAG Zürich AG
Bleicherweg 18
P.O. Box
CH – 8022 Zurich
Telefon: +41 44 205 11 11
E-Mail: info@pbihag.ch

1.2. Erlaubnisse
Die Bank verfügt über eine Bewilligung als Bank von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Aufgrund der Bankbewilligung kann die Bank alle üblichen Bankdienstleistungen erbringen, u.a. Wertpapierhandel, Wertpapierverwahrung.

1.3. Gesellschaftsnummern
UID-/MWST-Nr.: www.uid.admin.ch; CH-ID Nr.: CH-020-3912706-8; LEI: 529900K5U2R8FX5LN839

1.4. Zuständige Aufsichtsbehörde
Die Aufsicht über die Bank als Bankinstitut gemäss dem Schweizer Bankengesetz wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ausgeübt.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
CH – 3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
Fax: +41 31 327 91 01
E-Mail: info@finma.ch

2. Informations- und Vertragssprache/Währung
Massgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während ist Deutsch. Die Konten werden in CHF geführt, sofern nicht eine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist (z.B. bei einem Fremdwährungskonto).

3. Kommunikationsmittel
Die Bank und der Kunde kommunizieren grundsätzlich mittels der üblichen, in Abhängigkeit der Dienstleistung individuell mit dem Kunden vereinbarten Kanäle miteinander, allgemeine Kontaktdaten sind unter Ziffer 1.1 aufgeführt. Dasselbe gilt für die Erteilung von Aufträgen. Sofern die Bank bei der Auftragserteilung über ein Kommunikationsmittel (z.B. Online-Dienste, mobile Applikationen und Telefon) nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf ein anderes dieser Kommunikationsmittel auszuweichen.

Die Bank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Dokumente in elektronischer Form (z.B. Ausführungsbestätigungen, Kontoauszüge etc.) an den Kunden, dessen Vertreter oder sonstigen Dritten zu übermitteln.

4. Kundenkategorie
Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen behandelt die Bank grundsätzlich alle Kunden als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (bzw. einer anderweitigen nationalen Umsetzung der MiFID II), es sei denn, mit dem Kunden wurde etwas gesondert hierzu vereinbart.

5. Informationen über Finanzinstrumente
5.1. Risikoinformationen
Vor der Inanspruchnahme einer Finanzdienstleistung oder der Erteilung von Wertschriftenaufträgen an die Bank ist es wichtig, dass der Kunde sich über die damit verbundenen Chancen und Risiken informiert und diese versteht. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung, die die Bank ihren Kunden abgibt, enthält die wichtigsten Informationen über die verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistungen und die damit verbundenen Risiken. Bei Fragen kann sich der Kunde jederzeit an seine Kundenbetreuerin oder seinen Kundenbetreuer wenden. Die erwähnte Broschüre kann zudem auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung heruntergeladen werden: www.swissbanking.org/library/richtlinien/risiken-im-handel-mit-finanzinstrumenten

5.2. Produktinformationen
Zusätzlich zu den allgemeinen Informationen in der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» stehen für zahlreiche Finanzinstrumente entsprechende Informationsdokumente (Basisinformationsblätter, Prospekte) zur Verfügung. Sofern diese vom Hersteller des betreffenden Finanzinstruments bereitgestellt werden, werden sie dem Kunden von der Bank zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann diese auch jederzeit bei seiner Kundenbetreuerin oder seinem Kundenbetreuer beziehen.

Gemäss FIDLEG muss der Finanzdienstleister bei persönlichen Empfehlungen von Finanzinstrumenten an Kunden aus dem Segment Privatkunden entsprechende Basisinformationsblätter (BIB) zur Verfügung stellen. Ein BIB enthält Angaben zu den Merkmalen des Finanzinstruments sowie zu dessen Risiken und Kosten. Zudem ermöglicht es den Vergleich verschiedener Finanzinstrumente.

6. Informationen zu Kosten und Entschädigungen
Bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen fallen Kosten und Gebühren sowohl von der Bank, aber in der Regel auch von Drittparteien sowie für das Produkt an. Dabei ist zu unterscheiden zwischen direkten Kosten und Gebühren, die dem Kundenkonto belastet werden, sowie indirekten Kosten, die zulasten der Rendite eines Finanzinstruments gehen.

Im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die im Beratungsportfolio gehalten werden, kann die Bank Entschädigungen durch Dritte (wie z.B. Vertriebsentschädigungen, Retrozessionen, Vergütungen, Gebühren, Kommissionen inkl. Bestandespflegekommissionen, Rückerstattungen, Abschläge, Rabatte, oder andere Leistungen) erhalten und nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen einbehalten. Die Bandbreiten, innerhalb deren allfällige Entschädigungen erfolgen können, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Produkteklasse Produktekategorie Entschädigungen
in % des Anlage-
volumens p.a.
Anlagefonds Geldmarktfonds 0 bis 0,50
Obligationenfonds 0 bis 1,00
Aktienfonds 0 bis 1,50
Übrige Anlagefonds 0 bis 1,50
Strukturierte
Produkte
0 bis 2,00

 

Die Bandbreite allfälliger Entschädigungen bezogen auf das gesamte Portfolio, die die Bank von Dritten erhalten könnte, beträgt 0 bis 1,5% p.a., wobei der Maximalbetrag nur dann erreicht werden könnte, wenn das gesamte Portfolio in Anlagefonds und strukturierte Produkte investiert wäre und wenn die Bank für alle diese Finanzinstrumente Entschädigungen erhielte.

7. Informationen zur Verwahrung
Die Verwahrung von Finanzinstrumenten erfolgt gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Depotreglement der Bank. Inländische Wertpapiere werden bei der SIX SIS AG verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. Ausländische Finanzinstrumente werden in der Regel im Land des entsprechenden Titels verwahrt, gegebenenfalls in dem Land, in dem der Kauf erfolgte. In welchem Land die Finanzinstrumente der Kunden verwahrt werden, teilt die Bank ihren Depotkunden auf Nachfrage gerne mit. An den Finanzinstrumenten, die die Bank für ihre Kunden verwahrt, erhalten diese Eigentum oder im Lagerland übliche, möglichst gleichwertige Rechtsstellung (Wertpapierrechnung). Bei der Verwahrung in einem Drittland könnte, falls die getrennte Verwahrung von Kundenbeständen und Eigenbeständen der Bank nicht gewährleistet ist, die Gefahr bestehen, dass Finanzinstrumente der Kunden im Konkurs des Dritten dem Zugriff von Vollstreckungsgläubigern unterliegen.

8. Informationen zur Anlageberatung und Vermögensverwaltung
8.1. Informationen zur Anlageberatung
Die Bank erbringt keine unabhängige Honorar-Anlageberatung. Bei der Anlageberatung bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Finanzinstrumente und der Emittenten, die von der Bank im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt werden. Bei allen Anlageklassen trifft die Bank eine Vorauswahl, die sich auf eine beschränkte Analyse verschiedener Arten von Finanzinstrumenten stützen kann. Dies kann z.B. bedeuten, dass nur Finanzinstrumente von Emittenten berücksichtigt werden, die eine Vertriebsvereinbarung mit der Bank haben. Die Palette an Finanzinstrumenten kann auf Finanzinstrumente beschränkt sein, die von Anbietern oder Emittenten stammen, die in einer engen Verbindung zur Bank stehen.

Im Rahmen der Anlageberatung erhaltene Zuwendungen/Entschädigungen kann die Bank als Teil ihrer Vergütung einbehalten.

Die Bank führt keine regelmässige Beurteilung der Geeignetheit empfohlener Finanzinstrumente durch; etwaige Hinweise der Bank sind nicht verpflichtend.

8.2. Informationen zur Vermögensverwaltung
Typischerweise setzt die Bank im Rahmen der Vermögensverwaltung nur solche Finanzinstrumente ein, für die keine Zuwendungen/Entschädigungen gezahlt werden. Ausnahmsweise im Rahmen der Vermögensverwaltung dennoch erhaltene nicht-geringfügige Zuwendungen und Entschädigungen gibt die Bank an den Kunden heraus.

9. Benachrichtigungen über erbrachte Dienstleistungen
Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Benachrichtigungen über erbrachte Dienstleistungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den jeweiligen einzelvertraglichen Bedingungen aufgeführt und können zusätzlich bei Ihrem Kontaktpartner erfragt werden.

10. ESG / Nachhaltigkeit
Die Bank achtet bei der Auswahl von Finanzinstrumenten im Rahmen der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung auf verschiedene Faktoren, u.a. auf Nachhaltigkeitsfaktoren und beachtet die bezüglich ESG und Nachhaltigkeit in der Schweiz geltenden Vorschriften. Allerdings beachtet die Bank nicht die Detailvorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, da diese in der Schweiz nicht umgesetzt werden muss.

11. Interessenkonflikte
Aus den verschiedenen Geschäftstätigkeiten der Bank können Interessenkonflikte entstehen. Die Bank trifft angemessene Vorkehrungen, um solche Konflikte zu vermeiden oder bei potenziellen Interessenkonflikten eine Benachteiligung des Kunden auszuschliessen (beispielsweise durch die Trennung von Abteilungen und Führungsprozessen oder den Verzicht auf Entschädigungsanreize). Falls eine Benachteiligung nicht ausgeschlossen werden kann, legt die Bank den Interessenkonflikt offen und holt das Einverständnis des betroffenen Kunden ein (siehe hierzu u.a. die obigen Angaben zum Einbehalt von Entschädigungen). Auf Anfrage erhält der Kunde weitere Informationen darüber, wie die Bank mit Interessenkonflikten umgeht.

Im Rahmen eines Vermögensverwaltungs- oder Anlageberatungsmandats kann die Bank beispielsweise Anlageinstrumente gleichzeitig auch anderen Kunden empfehlen oder für sich selbst kaufen oder verkaufen. Ausserdem können Anlagen in Instrumente gekauft bzw. empfohlen werden, die von der Bank ausgegeben, beraten, verwaltet, entwickelt und/oder kontrolliert werden. Eigene Produkte der Bank werden auch auf der Internetseite der Bank publiziert. Eine weitergehende Beschreibung der Interessenkonfliktpolitik der Bank wird dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Kunden können auch jederzeit weitergehende Informationen bei ihrem Kontaktpartner der Bank erfragen.

12. Handels- und Ausführungsplätze
Die von der Bank angebotenen Handels- bzw. Ausführungsplätze richten sich nach der Best Execution Policy der Bank, die dem Kunden auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt wird und im Internet unter https://www.pbihag.ch/de-ch/ihag-privatbank.html abrufbar ist.

Die Best Execution Policy der Bank lässt eine Orderausführung ausserhalb von Handelsplätzen zu. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, stimmt der Kunde mit Abschluss des Vertragsverhältnisses der Möglichkeit einer derartigen Ausführung durch die Bank oder beauftragte Broker zu.

13. Aufzeichnung elektronischer Kommunikation
Die Bank ist berechtigt und ggf. verpflichtet elektronische Kommunikation aufzuzeichnen. Vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen kann der Kunde der Aufzeichnung von Telefongesprächen mit der Bank widersprechen, in diesem Fall können aber ggf. bestimmte Leistungen seitens der Bank nicht erbracht werden. Die Bank wird aufgezeichnete Telefongespräche und elektronische Kommunikation in der Regel mindestens fünf Jahre aufbewahren. Der Kunde kann die Herausgabe einer Aufzeichnung der mit der Bank geführten Telefongespräche und sonstiger aufgezeichneter elektronischer Kommunikation verlangen.

14. Vertraglich gebundene Vermittler
Die Bank setzt keine vertraglich gebundenen Vermittler ein.

15. Informationen zur Einlagensicherung
Auf dem Konto gehaltene Bareinlagen unterliegen der Schweizer Einlagensicherung nach geltenden Regelungen. Weitere Informationen zur Schweizer Einlagensicherung finden sich unter http://www.esisuisse.ch und sind auf Nachfrage bei Ihrem Kontaktpartner erhältlich.

16. Beschwerden
Die Bank hat ein Verfahren zur vernünftigen und raschen Bearbeitung von Kundenbeschwerden, die von Kunden eingereicht werden können, unabhängig davon, ob sie als Privat- oder professionelle Kunden eingestuft sind. Die Kunden können mit ihren Anliegen jederzeit ihre Kundenbetreuerin oder ihren Kundenbetreuer, deren Vorgesetzte oder auch den Rechtsdienst der Bank kontaktieren.

17. Ombudsstelle
Die Bank ist bestrebt, alle Kundenbeschwerden zur Zufriedenheit ihrer Kunden zu lösen. Die Kunden können mit ihren Anliegen jederzeit ihre Kundenbetreuerin oder ihren Kundenbetreuer, deren Vorgesetzte oder auch den Rechtsdienst der Bank kontaktieren. Die Kunden haben aber auch die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen an die zuständige Ombudsstelle zu wenden. Diese steht ihnen für Informationen und eine Vermittlung kostenlos und neutral zur Verfügung, wobei sie in der Regel erst bei Vorliegen einer schriftlichen Kundenbeschwerde eine entsprechende Stellungnahme von der Bank einfordert.

Die zuständige Ombudsstelle für Kunden der Privatbank IHAG Zürich AG ist der Bankenombudsman.

Kontaktangaben:
Schweizerischer Bankenombudsman
Bahnhofplatz 9
Postfach
8021 Zürich
http://www.bankingombudsman.ch

Die Möglichkeit der Anrufung eines ordentlichen Gerichts bleibt unberührt.

 

Automatisierter Informationsaustausch (AIA)

Mithilfe des neuen globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden. Bisher haben sich fast 100 Staaten, darunter alle wichtigen Finanzzentren, zur Übernahme dieses Standards bekannt, auch die Schweiz.

Die Schweiz hat bis anhin mit verschiedenen Partnerstaaten eine Vereinbarung zur Einführung des automatischen Informationsaustausches unterzeichnet.

Eine Liste der Partnerstaaten und detailliertere Informationen zum AIA finden Sie beim Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF).

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung gemäss Datenschutzgesetz

Diese Datenschutzerklärung informiert, wie die Privatbank IHAG Zürich AG (nachstehend «wir») mit personenbezogenen Daten (nachfolgend als “Daten” bezeichnet) umgeht.

Im Zusammenhang mit Ihrem Zugriff auf unsere Website www.pbihag.ch (nachstehend «Webseite») werden Daten über das Internet, d.h. einem offenen und für jedermann zugänglichen Netz, grenzüberschreitend und unkontrolliert übermittelt. Sie anerkennen, dass unter Umständen sämtliche Daten, einschliesslich solcher, welche unter das schweizerische Bankkundengeheimnis fallen, unbeschränkt eingesehen und allenfalls verwendet werden können und dass das schweizerische Bankkundengeheimnis diesbezüglich nicht gewährleistet werden kann. Wir weisen darauf hin, dass sich das schweizerische Recht (z.B. zum Bankkundengeheimnis und Datenschutz) allein auf schweizerisches Territorium beschränkt und somit alle ins Ausland gelangenden Daten keinen Schutz nach schweizerischem Recht mehr geniessen. Die Bank übernimmt hierfür keine Haftung.

Diese Datenschutzerklärung ist anwendbar auf alle Daten, die wir von Ihnen durch unsere Website, Apps (bspw. E-Banking) oder Social Media sammeln. Indem Sie auf unserer Website surfen oder uns auf andere Art Daten übermitteln, erklären Sie sich mit der vorliegenden Datenschutzerklärung und der darin beschriebenen Bearbeitung von Daten einverstanden. Die Bearbeitung von Daten umfasst das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden sowie die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung von Daten. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, unsere Website nicht zu benutzen.

Diese Datenschutzerklärung datiert vom September 2023. Wir empfehlen Ihnen, die Datenschutzerklärung regelmässig auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Bitte beachten Sie auch die Bestimmungen zum Datenschutz in den jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

Was sind personenbezogene Daten?

Der Begriff personenbezogene Daten bezeichnet alle Informationen, die es erlauben, eine bestimmte natürliche Person («Person») zu identifizieren oder die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Dabei handelt es sich einerseits um Informationen, welche eine Person direkt identifizieren (z.B. Vor- und Nachname, Adresse oder E-Mail-Adresse, Konto- oder Vertragsnummer) sowie andererseits um Informationen, welche eine Person zusammen mit anderen Angaben identifizieren und/oder welche Angaben über eine identifizierbare Person enthalten (z.B. Standortdaten, Beruf, Einkommen). Alle derartigen Daten, welche Sie identifizieren oder sich erkennbar auf Sie beziehen, ob einzeln oder kombiniert, werden unter dieser Datenschutzerklärung als personenbezogene Daten behandelt.

Welche Daten erheben wir über Sie?

Zu den Daten, die wir von Ihnen beim Surfen auf unserer Website möglicherweise erheben, gehören typischerweise folgende:

  • Daten, welche Sie uns beim Surfen auf der Website aktiv übermitteln. Dabei können Sie:
    • Sich für unsere Publikationen (bspw. Monthly CIO Letter, Perspektiven und Perspektiven) anmelden. Dadurch geben Sie uns die Einwilligung, Ihnen die gewünschten Publikationen per E-Mail oder per Post zuzustellen und die erteilten Informationen zu verarbeiten. Dazu benötigen wir zwingend folgende Informationen:
      – E-Mail-Adresse
      – Vorname, Name
      – Adresse
      – Telefonnummer
      – Ort
      – Domizil
    • Mit uns kommunizieren: Dieselben Daten und Ihre Nachricht erhalten wir, wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren. In diesem Fall, oder wenn Sie anderweitig (z.B. via E-Mail) mit uns über die Website Kontakt aufnehmen, stellen Sie uns Daten freiwillig und somit mit ihrer Einwilligung zur Verfügung.
  • Daten, die wir beim Surfen auf unserer Website automatisch erheben: Mit Ausnahme der Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) enthalten diese Informationen keine personenbezogenen Daten. Zu diesen Informationen gehören:
    • Geräteinformationen: z.B. Informationen über die Hardware, Betriebssystem oder Geräteidentifizierung.
    • Protokolldaten: Dazu gehören ihre IP-Adresse sowie Informationen über Vorgänge und Geräte (z.B. Systemabstürze, Systemaktivitäten, Browsertyp, Browsersprache sowie Datum und Zeit der Browseraktivitäten).
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Für weitere Informationen und um zu erfahren, wie und in welchem Umfang Sie das Sammeln solcher Daten vermeiden können, beachten Sie bitte unsere Cookie-Information.

Zu welchen Zwecken sammeln wir Ihre Daten?

Daten, die Sie uns aktiv zur Verfügung stellen

Solche Daten werden unter anderem zu folgenden Zwecken erhoben:

  • Um Publikationen zukommen zu lassen, entweder via Post oder E-Mail
  • Um Ihre Daten für Marketingzwecke zu benützen
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Wem machen wir Ihre Daten zugänglich?

Wir können Ihre Daten folgenden Dritten zugänglich machen:

  • Dienstleistern, die wir engagieren, um Dienstleistungen für uns zu erbringen, wie z.B. für Hosting und Support unserer Website. Für die Erbringung ihrer Dienstleistungen erhalten diese Dienstleister unter Umständen Zugang zu Ihren Daten und können diese für uns empfangen, aufbewahren oder anderweitig verarbeiten. In Übereinstimmung mit den anwendbaren rechtlichen Anforderungen verlangen wir von diesen Dritten, Massnahmen zu treffen, um Ihre Daten angemessen zu schützen und nur gemäss unseren Instruktionen und für den Zweck, zu welchem Sie uns die Informationen übermittelt haben, zu verarbeiten.
  • Jedem Dritten, sofern eine gerichtliche oder behördliche Anordnung oder das Gesetz dies von uns verlangt.
  • Zudem behalten wir uns das Recht vor, Ihre Daten weiteren Dritten zugänglich zu machen, um unsere überwiegenden Interessen zu verfolgen (sofern dies unter dem anwendbaren Recht zulässig ist). So dürfen wir Daten beispielsweise an die Behörden weitergeben, um möglicherweise illegales Verhalten zu untersuchen oder wir dürfen Daten vor Gericht oder in Schuldbetreibungsverfahren verwenden, um unsere Rechte durchzusetzen oder Ansprüche abzuwehren.

Wo werden Ihre Daten aufbewahrt?

Wir treffen Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Daten bestimmungsgemäss und gemäss den Anforderungen des anwendbaren Rechts verarbeitet werden, wo auch immer die Daten sich befinden.

Ihre Daten werden in der Schweiz aufbewahrt und grundsätzlich auch in der Schweiz bearbeitet. Je nach Dienstleistungserbringer kann es jedoch vorkommen, dass Ihre Daten ausserhalb der Schweiz verarbeitet werden. Bezüglich Google-Analytics und anderen Trackingtools beachten Sie bitte die Cookie-Information.

Falls wir Ihre Daten aus der Schweiz in andere Länder ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zugänglich machen, werden wir dies nur in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht tun.

Wie schützen wir Ihre Daten?

Wir sind darauf bedacht, die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten.

Wir verwenden unterschiedliche Technologien und Verfahren, um Ihre Daten angemessen gegen unbefugten Zugriff, Gebrauch, Veränderung oder Offenlegung zu schützen.

Zudem stellen wir vertraglich sicher, dass auch Dritte (siehe oben) Ihre Daten auf sichere Weise und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeiten, um die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer Daten sicherzustellen.

Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf?

Die Daten, welche Sie uns aktiv übermitteln, bewahren wir so lange auf, als es der Zweck erfordert (Ihre E-Mail-Adresse beispielsweise solange Sie eine Publikation abonniert haben) und darüber hinaus, soweit eine rechtliche Aufbewahrungspflicht besteht oder wir Daten benötigen, bis allfällige damit zusammenhängende Forderungen verjährt sind (z.B. Daten im Zusammenhang mit der Information zu Dienstleistungen).

Mit Bezug auf Daten, welche beim Surfen automatisch erhoben werden, verweisen wir betreffend Aufbewahrungsdauer auf unsere Cookie-Information.

Social Media und andere Websites

Soweit wir auf einer Social Media-Seite präsent sind, z.B. auf LinkedIn, X (Twitter), Youtube, Vimeo etc., und Sie unsere Seite besuchen, sollten Sie sich zuvor mit den Einstellungen der jeweiligen Social Media-Plattformen vertraut machen, mit denen Sie beeinflussen können, wie Daten von den Betreibern solcher Plattformen verarbeitet und Dritten zugänglich gemacht werden.

Für jene Plattformen gelten die Datenschutzpraktiken und Richtlinien der betreffenden Betreiber. Wir empfehlen Ihnen deshalb, zur Bearbeitung der Daten auf erwähnten Social Media-Plattformen die betreffenden Datenschutzerklärungen, Nutzungsbedingungen und weiteren diesbezüglichen Informationen zu lesen.

Unsere Website enthält möglicherweise Links auf die Websites Dritter, z.B. durch Social Media Feeds, die nicht von uns betrieben oder überwacht werden. Wenn Sie diesen Links folgen, verlassen Sie unsere Website. Wir lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung für die Bearbeitung Ihrer Daten durch die betreffenden Organisationen ab. Für mehr Informationen und Details konsultieren Sie bitte die Datenschutzbestimmungen der Websites, welche Sie besuchen.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben gemäss Schweizer Datenschutzgesetz das Recht,

  • Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten wir für welche Zwecke bearbeiten, wem wir solche Daten zugänglich machen und wie lange wir solche Daten aufbewahren,
  • die Korrektur falscher Daten über Sie zu verlangen,
  • zu verlangen, dass wir die Bearbeitung Ihrer Daten einschränken oder unterlassen oder die Daten löschen und
  • zu verlangen, dass wir Ihnen Ihre Daten in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen, welches eine Migration der Daten erlaubt.

Falls Sie ein solches Begehren stellen möchten, so wenden Sie sich bitte brieflich an den Verantwortlichen gemäss Ziff. 10 dieser Datenschutzerklärung. Um Ihre Identität bzw. Ihr Auskunftsrecht prüfen zu können, benötigen wir eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises. Falls Sie eine allgemeine Frage zur Bearbeitung von Daten durch uns oder zu dieser Datenschutzerklärung haben, so wenden Sie sich bitte an uns: legal@pbihag.ch.

In seltenen Fällen müssen wir solche Begehren – soweit unter dem anwendbaren Recht zulässig – ganz oder teilweise zurückweisen. In solchen Fällen werden wir Sie über die Gründe der Zurückweisung informieren.

Sie haben das Recht, sich über unsere Bearbeitung Ihrer Daten bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. Falls Sie in der Schweiz wohnhaft sind, wenden Sie sich dazu bitte an:

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
Feldeggweg 1
3003 Bern
Schweiz

Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.edoeb.admin.ch. Falls Sie in einem Land des EWR wohnen, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Landes wenden.

Verantwortlicher (und Vertreter im EWR)

Verantwortlicher für die über diese Webseite gesammelten Daten ist:

Privatbank IHAG Zürich AG
Bleicherweg 18
8002 Zürich
Telefon +41 44 205 11 11

Der Datenschutzbeauftragte (Datenschutzberater im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes) der Bank ist:

Privatbank IHAG Zürich AG
Leiter Rechtsdienst
Bleicherweg 18
8002 Zürich
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Datenschutzerklärung untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen der Regeln des Internationalen Privatrechts. Für die Beurteilung von Auseinandersetzungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Datenschutzerklärung ergeben, sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz der Privatbank IHAG Zürich AG zuständig.

Best Execution Policy der Privatbank IHAG Zürich AG

1 Zweck

Dieses Dokument informiert über die Ausführungsgrundsätze («Best Execution Policy») der Privatbank IHAG Zürich AG («Bank»). Es enthält die von der Bank getroffenen Massnahmen zur Erzielung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen zum Zweck des Erwerbs oder der Veräusserung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten. Die Bank setzt damit die aufsichtsrechtlichen Vorgaben in der Schweiz (insbesondere des Finanzdienstleistungsgesetzes, «FIDLEG») um. Zweck der Best Execution Policy ist es, bei der Ausführung oder Übermittlung von Kundenaufträgen in preislicher, zeitlicher und qualitativer Hinsicht immer die bestmögliche Auftragsausführung zu ermöglichen. Die am Schluss des Dokuments aufgeführten, wichtigsten „Ausführungsplätze“ sind integraler Bestandteil der Best Execution Policy und können bei Änderungen jederzeit angepasst werden.

2 Geltungsbereich

Die Best Execution Policy gilt grundsätzlich für alle Kunden. Die Bank wendet die Ausführungsgrundsätze unabhängig von der Ausführungsart auf Aufträge von Kunden zum Erwerb oder der Veräusserung von Finanzinstrumenten an. Die Ausführungsgrundsätze finden ferner Anwendung, wenn die Bank in Erfüllung ihrer Pflichten aus einem Vermögensverwaltungsvertrag mit dem Kunden für Rechnung des Kunden Finanzinstrumente erwirbt oder veräussert. Im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorschriften segmentiert die Bank ihre Kunden in Privatkunden, professionelle und institutionelle Kunden gemäss FIDLEG.

In folgenden Fällen schuldet die Bank aufgrund der aufsichtsrechtlichen Vorgaben keine Best Execution:

  • Geschäfte mit institutionellen Kunden gemäss FIDLEG
  • Bei abweichenden Kundenanweisungen, die unter Berücksichtigung der Marktverhaltensregeln Vorrang gegenüber den hier geregelten Grundsätzen der Auftragsausführung geniessen. Im Rahmen der abweichenden Kundenanweisungen ist die Bank von den Pflichten zur Einhaltung der Best Execution Grundsätze befreit bzw. gelten diese als erfüllt.
  • Bei Geschäften, die am Primärmarkt getätigt werden. In diesen Fällen hat die Bank keine Möglichkeit auf die Ausführungsfaktoren Einfluss zu nehmen.

3 Anlageklassen

Die Best Execution Policy gilt für die Ausführung von Kundenaufträgen zum Erwerb oder zum Zwecke der Veräusserung für nachfolgend aufgelistete Finanzinstrumente oder Geschäfte (nicht abschliessend):

  • Kotierte Aktien, börsengehandelte Anlagefonds

(Exchange Traded Funds; ETF)

  • Verzinsliche Wertpapiere
  • Börsengehandelte Derivate
  • Nicht kotierte Aktien
  • Strukturierte Produkte
  • Wertpapierleihgeschäfte
  • OTC-Derivate (d.h. „Over the counter“, OTC, ausserbörslich)

4 Grundsätze

Die Bank hat Prozesse, um ihren Kunden die bestmögliche Ausführung zu gewährleisten. In diesem Rahmen werden die nachfolgend aufgeführten Ausführungsfaktoren und Ausführungskriterien bei der Auftragsausführung angemessen gewichtet und angewendet, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen. Die laufende Überwachung der Prozesse in Übereinstimmung mit dieser Best Execution Policy stellt sicher, dass immer die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden können.

5 Ausführungsfaktoren der Auftragsausführung

Bei der Auftragsausführung berücksichtigt die Bank verschiedene Faktoren, die von der jeweiligen Anlageklasse abhängen. Die Bank berücksichtigt bei den Aufträgen die nachfolgenden Ausführungsfaktoren:

  • Preis: Ausführungspreis des zu handelnden Finanzinstruments
  • Kosten: (Courtagen, Abwicklungsgebühren, etc.), die dem Kunden aufgrund der Ausführung des Auftrags durch die Bank belastet werden können, unter Berücksichtigung allfälliger der Bank von Dritten zugeflossenen Entschädigungen; Kunden der Bank erhalten diesbezüglich die jeweils aktuellsten Informationen
  • Ausführungswahrscheinlichkeit: die Wahrscheinlichkeit, den Kundenauftrag vollständig auszuführen
  • Abwicklungswahrscheinlichkeit: die Wahrscheinlichkeit, den Kundenauftrag vollständig und erfolgreich abzuwickeln
  • Auftragsgrösse und -art: das Volumen und die Struktur des Auftrags, die den Ausführungspreis beeinflussen
  • Geschwindigkeit: die Dauer eines Auftrags von der Erteilung bis zur Ausführung
  • Sonstige Faktoren, die für die Auftragsausführung relevant sind

Falls keine expliziten Kundenanweisungen vorliegen, bestimmt das bestmögliche Ausführungsergebnis die Ausführung. Wobei bei der Gesamtbewertung der Ausführung die beiden Faktoren Preis und Kosten im Allgemeinen höher gewichtet werden als die übrigen Ausführungsfaktoren. Die Bank kann aus sachlichen Gründen entscheiden, anderen Ausführungsfaktoren als dem Preis und den Kosten oberste Priorität einzuräumen (vgl. Ziffer 6).

6 Ausführungskriterien

Bei der Auftragsausführung kann die Bank nachstehende Kriterien zur Bestimmung der relativen Wichtigkeit der Ausführungsfaktoren einsetzen:

  • Eigenschaften des Kunden, gegebenenfalls einschliesslich der regulatorischen Kategorisierung des Kunden
  • Eigenschaften des Auftrags
  • Eigenschaften der einzelnen Finanzinstrumente, die vom Auftrag betroffen sind
  • Eigenschaften der Ausführungsplätze, an denen der Kundenauftrag ausgeführt werden kann
  • Die Marktbedingungen, die zum Zeitpunkt des Eintreffens des Kundenauftrags vorherrschen

7 Ausführungsplätze

Um die höchstmögliche Liquidität sicherzustellen, kann die Bank Aufträge an verschiedenen Ausführungsplätzen erteilen. Dazu gehören unter anderem:

  • Börsen und regulierte Märkte
  • Multilaterale Handelssysteme («MTF»)
  • Organisierte Handelssysteme («OTF»)
    Systematische Internalisierer («SI»)
  • Liquiditätspools
  • Interbank-Plattformen
  • Liquiditätsquellen der Bank, das heisst Market Maker oder andere Liquiditätsanbieter (Broker, etc.)
  • Eigenes Handelsbuch der Bank, sofern sie in der Eigenschaft als Gegenpartei oder Liquiditätsgeber agiert

Die Liste der Ausführungsplätze am Ende dieses Dokuments «Ausführungsplätze der Privatbank IHAG Zürich AG», legt dar, welche Ausführungsplätze für die einzelnen Klassen von Finanzinstrumenten genutzt werden. Diese Liste ist nicht abschliessend, umfasst jedoch Ausführungsplätze, auf die sich die Bank ständig in grossem Umfang verlässt.

Die Bank behält sich das Recht vor, andere Ausführungsplätze zu wählen, die gemäss der Bank mit den Anforderungen dieser Best Execution Policy übereinstimmen sowie Ausführungsplätze auf dieser Liste hinzuzufügen oder daraus zu löschen. Die Liste der «Ausführungsplätze der Privatbank IHAG Zürich AG» wird periodisch aktualisiert. Ziel ist es, jene Ausführungsplätze zu bestimmen, die es der Bank grundsätzlich ermöglichen, bei der Ausführung der Kundenaufträge das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

8 Auftragsübertragung

Je nach Auftrag, Markt oder Zugang zum Handel kann die Bank einen Auftrag einem anderen Finanzinstitut (z.B. einem Broker) zur Ausführung übermitteln. Die Bank überprüft regelmässig die Auswahl der Institute, mit denen sie zusammenarbeitet und die Qualität der Ausführung, um sicherzustellen, dass diese angemessene Vorkehrungen zur Erzielung einer bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen getroffen haben.

Sollte die Bank einen Broker anweisen, einen Kundenauftrag auszuführen, erfolgt die entsprechende Transaktion im Rahmen der Massnahmen, die der Makler im Rahmen seiner Best Execution Policy ergriffen hat.

9 Zusammenlegung von Aufträgen

Die Bank fasst die Aufträge einzelner oder mehrerer Kundinnen und Kunden normalerweise nicht zusammen.

In den seltenen Fällen, in denen sich die Bank doch zur Zusammenlegung entschliessen sollte, müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:

  • die Zusammenlegung ist hinsichtlich der Eigenschaften der entsprechenden Kundenaufträge angemessen
  • es ist unwahrscheinlich, dass sich die Zusammenlegung für die Kundinnen und Kunden, deren Aufträge gebündelt werden, nachteilig auswirkt
  • die Einhaltung der geltenden Verfahren zur Auftragszuteilung ist gewährleistet

Die Zuteilung vollständig oder teilweise ausgeführter Aufträge, die zur Ausführung gebündelt wurden, erfolgt in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument dargelegten Grundsätzen. Bei der Zuteilung der ausgeführten Aufträge wird im besten Interesse aller betroffenen Kunden gehandelt.

Führt die Bank Aufträge auf eigene Rechnung aus, so werden diese niemals mit Kundenaufträgen zusammengefasst.

10 Abweichende Auftragsbearbeitung

Wenn einzelne Märkte aussergewöhnlichen Bedingungen oder Situationen (z.B. teilweise oder vollständige Unterbrechung des Handels) unterliegen, kann die Bank unter Berücksichtigung der Kundeninteressen eine andere Ausführung wählen.

11 Festpreise, OTC-Geschäfte und Kommissionshandel

Schliesst die Bank mit dem Kunden einen Kauf- oder Verkaufsvertrag über Finanzinstrumente zu einem festen Preis ab (Festpreisgeschäft), d.h. wenn der Kunde eine Erklärung abgibt, mit der Bank zu einem bestimmten Preis einen Vertrag über den Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten, Devisen oder Edelmetallen abschliessen zu wollen, wird das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Ausführungsgrundsätze dadurch erreicht, dass dem Kunden marktkonforme Preise angeboten werden.

Zwischen den Parteien bilateral vereinbarte Geschäfte zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten wie OTC-Derivate sowie Devisen und Edelmetalle werden nicht an einem Handelsplatz ausgeführt. Dabei schliessen die Bank und der Kunde einen Kaufvertrag zu einem bestimmten oder bestimmbaren Preis ab, oder gehen einen Derivatvertrag zu vereinbarten Konditionen ein. Beim OTC-Handel überprüft die Bank den angebotenen Preis indem sie – sofern vorhanden – Marktdaten heranzieht, die bei der Einschätzung des Preises für dieses Produkt verwendet wurde, und sofern möglich – diesen mit ähnlichen oder vergleichbaren Produkten vergleicht.

Nicht an der Börse gehandelte Zertifikate und Warrants werden im Kommissionshandel mit dem Emittenten oder einem fremden Ausführungsanbieter ausgeführt. Wenn die Zertifikate und Warrants nicht im Kommissionshandel ausgeführt wurden, bietet die Bank sie zu einem mit dem Kunden vereinbarten Festpreis oder einem bestimmbaren Preis an.

12 Überwachung

Die Bank überwacht, bewertet und überprüft mindestens einmal jährlich die Effektivität ihrer Ausführungsgrundsätze. Informationen über etwaige Änderungen dieser Best Execution Policy werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und auf IHAG.ch bereitgestellt.

Ausführungsplätze der Privatbank IHAG Zürich AG

Finanzinstrument

Ausführungsplätze

Aktien

Kotierte Schweizer Aktien

SIX Swiss Exchange
Über ausgewählte Broker

Im Ausland kotierte Aktien

Über Broker am Haupthandelsplatz, MTF, OTC

Nichtkotierte Schweizer Aktien

ausgewählte Gegenparteien (SIs)

Festverzinsliche Wertpapiere

Schweizer Bonds

SIX Swiss Exchange,

OTC Markt bei ausgewählten Gegenparteien

Schweizer Bonds Primärmarkt

OTC Markt bei ausgewählten Gegenparteien

Eurobonds (Fremdwährungen)

SIX Swiss Exchange,

OTC Markt bei ausgewählten Gegenparteien

Strukturierte Produkte / Hebelprodukte

Kotierte Strukturierte / Hebel-Produkte in der Schweiz

SIX Structured Products

Kotierte Strukturierte / Hebel-Produkte im Ausland

über Broker am Haupthandelsplatz, OTC

Nichtkotierte Strukturierte Produkte von Drittbanken

OTC (in der Regel ist der Emittent der einzige Market Maker) oder Emittent

Börsengehandelte Derivate (TOFF)

Eurex

Über definierten Derivatebroker am Börsenplatz Eurex

Non-Eurex

über Broker am Haupthandelsplatz

Devisen, Edelmetalle

Devisentermingeschäfte, Edelmetallhandel

OTC

Fonds

ETFs

Sekundärmarkt SIX Swiss Exchange, im Ausland über Broker am Haupthandelsplatz, OTC

kotierte Anlagefonds

Sekundärmarkt (Börse), im Ausland über Broker am Haupthandelsplatz, OTC

nicht kotierte Anlagefonds

Primärmarkt (Fondsgesellschaft oder Interbankenplattform)

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Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses und ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100‘000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Auch Guthaben bei der Privatbank IHAG Zürich AG sind durch die Einlagensicherung gesichert. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.esisuisse.ch

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